Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in den verschiedensten Dienststellen sehr engagierte Personalräte. Durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Personal- und Betriebsräte M-V habe ich schon viele Personalräte kennenlernen dürfen. Uns alle eint die Arbeit mit einem relativ alten Personalvertretungsgesetz M-V (PersVG M-V).

Das PersVG M-V ist am 24.02.1993 in Kraft getreten und wurde seitdem kaum verändert. Es zeigt sich in der praktischen Arbeit in den Dienststellen immer wieder, dass es einer Überarbeitung des Gesetzes bedarf. Viele aktuelle Themen sind nicht oder nur unzureichend geregelt, als Beispiel sind die aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung zu nennen. Das PersVG M-V enthält zudem noch Regelungen, die durch Gerichtsentscheidungen längst nicht mehr angewendet werden.

Wir brauchen ein neues Personalvertretungsgesetz M-V, damit das Gesetz an die aktuellen Herausforderungen angepasst und die Mitbestimmung der Personalräte in M-V gestärkt wird.

Am 26.09.2021 ist Landtagswahl in M-V. Ich hoffe sehr, dass sich die demokratischen Parteien nach der Wahl diesem Thema annehmen werden. Neu heißt natürlich nicht immer gut. Daher sollten die Parteien die Erfahrungen der Gewerkschaften und Personalräte von Beginn an intensiv einbeziehen. Vielleicht haben wir ja dann noch vor dem 30. Geburtstag des Personalvertretungsgesetzes M-V eine neue und zukunftsfähige Fassung des Gesetzes.

Die Hoffnung sollte man ja nie aufgehen. Lasst uns Mecklenburg-Vorpommern zum Mitbestimmungsland Nr. 1 machen.

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