Wie war das nochmal?

Okt 15, 2021

Mobiles Arbeiten, Telearbeit und HomeOffice – diese Begriffe werden oft genutzt und doch immer wieder verwechselt. Schließlich sind die Bedeutungen ganz unterschiedlich.

Beim Begriff HomeOffice handelt es sich schlicht um eine Alltagsbezeichnung. Im deutschen Arbeitsrecht findet sich dieser Begriff, ausgenommen von Arbeitsschutzverordnungen und Arbeitsschutzregeln während der Pandemie, nicht. HomeOffice wird zumeist als Sammelbegriff für die Arbeiten verstanden, die nicht in der Dienststelle geleistet wird, die aber auch nicht unbedingt Telearbeit ist. Doch was genau ist denn Telearbeit?

Telearbeit mag zwar wie ein total veralteter Begriff klingen, jedoch ist dieser Begriff im Arbeitsrecht nach wie vor ganz aktuell. Telearbeit ist in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Bei Telearbeit wird ein Bildschirmarbeitsplatz fest vom Arbeitgeber eingerichtet, welcher sich in den privaten Räumlichkeiten des/der Beschäftigten befindet. Zudem braucht es für Telearbeit eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, in der beispielsweise die wöchentliche Telearbeitszeit geregelt ist.

Mobiles Arbeiten ist im deutschen Arbeitsrecht ebenso wenig zu finden, wie der Begriff HomeOffice. Kern der Mobilen Arbeit ist, dass die Arbeit ohne Bindung an ein festes Büro erfolgt und die Erledigung der Tätigkeiten somit an verschiedenen und wechselnden Orten erfolgt. Beim mobilen Arbeiten können die Arbeiten also direkt beim Kunden, während Zugfahrten, in Hotels etc. durchgeführt werden. Die Wahl des Ortes, an dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, obliegt dabei den Beschäftigten.

Wenn Arbeitgeber mobiles Arbeiten anbieten und zugleich aber den Beschäftigten vorschreiben, dass die Arbeitsleistung im Privatbereich zu erbringen ist, ohne dass ein Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet wird, liegt meist eine verkappte Telearbeit vor. Arbeitgeber versuchen auf diese Weise die Arbeitsstättenverordnung zu umgehen, um am Ende auch Kosten zu sparen. Da sollten Beschäftigte unbedingt ein Auge drauf haben und sich bei Fragen und Problemen an den Betriebs- oder Personalrat wenden.

Einige Beschäftigte nutzen auch den Begriff der Heimarbeit. Heimarbeit ist aber nicht der deutsche Begriff zum HomeOffice, sondern ein Begriff der sich aus dem Heimarbeitergesetz aus dem Jahr 1951 ableitet.

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