Eigentlich kaum vorstellbar aber auch im Jahr 2022 gibt es mit Blick auf das Arbeitsrecht noch eine Sonderbehandlung für kirchliche Arbeitgeber.
Ganz aktuell hat die katholische Kirche einen Entwurf zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes veröffentlicht. Dieser enttäuscht uns Gewerkschaftinnen sehr.
Wir fordern gleiche Rechte für die Kirchenbeschäftigten. Die Arbeit in den verschiedenen Bereichen in wichtigen Berufen der katholischen Kirche und der Caritas unterscheidet sich nicht von der Arbeit bei staatlichen Trägern und Wohlfahrtsverbänden. Daher wird es Zeit, dass diese Sonderrechte ein Ende haben.
Die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe sowie das Grundrecht auf Streik werden den Arbeitnehmerinnen weiter abgesprochen. So kann es nicht weiter gehen. Es wird Zeit für eine umfassende Reform.