Der christliche Wohlfahrtsverband Caritas lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab.
ver.di hatte sich zuletzt mit der BVAP in der Pflegebranche auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.
Die Entscheidung durch die Caritas, den bundesweiten Tarifvertrag für den Bereich der Altenpflege abzulehnen, ist ein Schlag ins Gesicht der rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege. Ein weiteres Beispiel dafür, dass der Applaus im vergangenen Jahr weitestgehend verhalt ist und von den angekündigten Wertschätzungen nichts umgesetzt wird. Ein wirklich bitterer Tag für die Altenpflege und eine vergebene Chance, den Berufsstand aufzuwerten. Eine Begründung der Ablehnung ist, dass die vorgesehen Entgelterhöhungen zu teuer sind. Man sieht also sehr deutlich, welchen Stellenwert eine faire und gute Bezahlung bei der Caritas hat.
Einfach nur traurig. Ich hätte ein anderes Verhalten der Caritas erwartet.
