Heute geht es um das Thema Urlaub.
Den gesetzlichen Urlaubsanspruch findet ihr im Bundesurlaubsgesetz. Gemäß Paragraf 3 beträgt der jährliche Urlaubanspruch mindestens 24 Werktage (6-Tage Woche). Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindestanspruch 20 Urlaubstage. Abweichende Regelungen sind beispielsweise in Tarifverträgen zu finden.
Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man, nachdem das Arbeitsverhältnis 6 Monate lang besteht.
Wann der Urlaub genommen wird, obliegt den Arbeitnehmer*innen. Nur wenn betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen dem entgegenstehen, kann davon abgewichen werden.
Der Urlaub ist übrigens zusammenhängend zu gewähren. Ein Urlaubsteil im Jahr muss dabei mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
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