Auch im Jahr 2021 möchte ich auf meiner Seite kurz und prägnant über arbeitsrechtliche Themen informieren. Diesmal geht es um die Frage: Gehören Toilettengänge zur Arbeitszeit?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung dazu. Der Gang zur Toilette zählt zu den kurzen Arbeitszeitunterbrechungen, die zu dulden sind. Arbeitgebenden ist es auch nicht gestattet, die Toilettenzeiten flächendeckend zu überwachen und zu kontrollieren.
Versichert ist man übrigens bis zur Außentür der Toilette, da der dortige Aufenthalt zum nicht versicherten persönlichen Lebensbereich zählt. Passiert also etwas auf der Toilette, so ist dies kein Arbeitsunfall. Dieser Grundsatz greift nach aktueller Rechtslage aber nicht im HomeOffice, da man beim HomeOffice nicht in der Betriebsstätte des Arbeitgebers ist und somit auch der Unfallversicherungsschutz nicht greift. Im HomeOffice endet der Versicherungsschutz also bereits beim Gang zur Toilette.
