Das Direktionsrecht, oft auch Weisungsrecht genannt, ist das Recht der Arbeitgebenden, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Zeit, Ort und Art der zu erbringenden Arbeitsleistung rechtlich verbindlich näher zu bestimmen.Das Weisungsrecht ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung.

Arbeitsanweisungen, die die Interessen des Arbeitnehmenden nicht ausreichend berücksichtigen und auf daraufhin wegen Unbilligkeit rechtswidrig sind, müssen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von vornherein nicht befolgt werden.

Wie sie prüfen, ob eine Weisung befolgt werden muss? Prüfen Sie, ob die Weisung klassiche Leistungspflichten im Arbeitsverhältnis betrifft. Sind Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsinhalt betroffen, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine zulässige Weisung handelt. Zudem sollte geprüft werden, ob dieser Weisung durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Gesetzen Grenzen gesetzt sind, die durch die Weisung dann überschritten werden.

Vertreten Sie die Auffassung, dass das Weisungsrecht nicht richtig ausgeübt wurde, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Leitung suchen und versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Ist keine Klärung möglich, kann eine Überprüfung vor dem zuständigen Arbeitsgericht erfolgen.  Auch der zuständige Personal- oder Betriebsrat sollte einbezogen werden.

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