2021 ändert sich auch wieder einiges beim Thema Mindestlohn.
2020 betrug der Mindestlohn 9,35 Euro. Verbunden mit dem Jahreswechsel erfolgte eine Erhöhung des Mindestlohns.
So beträgt der Mindestlohn vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 9,50 Euro und vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 dann 9,60 Euro. Weitere Erhöhungen sind für 2022 bereits vorgesehen. Ab dem 01.01.2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 Euro und dann ab Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Für Erhöhungen ab dem Jahr 2023 wird die Mindestlohnkommission im Sommer 2022 eine Empfehlung abgeben. Folgt die Bundesregierung dieser Empfehlung, gibt es ab dem Januar 2023 neue Mindestlohn-Beträge.
Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es auch 2021 noch. Folgende Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es:
– Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
– Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
– Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
– Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
– Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
Aufnahme eines Studiums dient
– Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
– ehrenamtlich Tätige
Ich schließe mich ausdrücklich den Forderungen nach einem Mindestlohn von 12,00 Euro an. Zudem sollten die Ausnahmen für den Mindestlohn weiter reduziert und die Einhaltung noch genauer überwacht werden. Wer in Vollzeit arbeitet, davon gut leben können. Alles andere ist in einem wohlhabenden Land wie Deutschland einfach nur peinlich.
